Was muss ich tun wenn ein Todesfall in der Familie eintritt?
Verständigen Sie Ihren Hausarzt – sollten Sie diesen nicht erreichen die Notdienstpraxis. Diese stellen den Tod nach einer medizinischen Untersuchung fest und füllen den sogenannten Totenschein aus.
Verständigen Sie unser Bestattungshaus. Wir sind Tag und Nacht unter der Rufnummer 02162 / 560 548 für Sie erreichbar.
Wir sprechen dann die weitere Vorgehensweise – Überführung und den Termin des Beratungsgespräches – mit Ihnen ab.
Der Tod eines Menschen gehört zu den schwierigsten Momenten des Lebens. Wir stehen Ihnen hier mit Einfühlungsvermögen und umsichtiger Begleitung zur Seite. Es ist uns ein persönliches Anliegen auch den letzten Weg eines Menschen verantwortungsvoll zu gestalten.
Dabei möchten wir gemäß unseres Leitsatzes
„Bestattungen so individuell wie das Leben„
das ermöglichen, was ein Verstorbener vielleicht zu Lebzeiten in einer
Bestattungsvorsorge selbst festgelegt hat oder jetzt seine Angehörigen auswählen.
Hierzu beraten und informieren wir umfassend über die Bestattungsarten und Möglichkeiten der Ausgestaltung und setzen dann Ihre Festlegungen wunschgemäß um.
Wir wissen dabei um die große Verantwortung die wir übernehmen, wenn Menschen sich im Trauerfall an unser Haus wenden.
Nachfolgend haben wir eine Aufstellung der wichtigsten Themen für das Beratungsgespräch in Stichworten zu Ihrer Vorbereitung zusammengefasst. Diese Zusammenstellung können Sie hier als PDF-Dokument zum Ausdrucken herunterladen. Informationsflyer-Trauerfall
Das Trauergespräch kann in unserem Bestattungshaus oder natürlich auch bei Ihnen zuhause stattfinden.
- Bestattungsart Erd- / Feuer- / Fluss- / See-Bestattung
- Bestattungsort Friedhof / Grabart
- Bestattungstermin Fristen Sarg 10 Tage / Urne 6 Wochen
- Kirchlicher Ritus / freier Trauerredner
- Ablauf und Gestaltung
- Sarg / Urne / Ausstattungen
- Blumenschmuck und Dekorationen
- Traueranzeige in Zeitung
- Trauerdrucksachen zum Versenden
- Beerdigungskaffee
Folgende Unterlagen legen Sie bitte auch für das Beratungsgespräch bereit. Diese sind notwendig für die standesamtliche Beurkundung, Amtserledigungen und Abmeldungen.
- Personalausweis des Verstorbenen
- Personenstands-Dokumente
- Familienbuch oder Einzelurkunden
- Krankenversicherungskarte
- Renten- oder Pensionsbescheide
- evtl. vorhandene Grabdokumente des Friedhofes
- evtl. vorhandene Policen, Sterbegeldversicherungen etc.
Natürlich sind wir nicht nur im Trauerfall für Sie da. Gerne informieren wir Sie auch im Vorfeld zu allen Fragen rund um das Thema Bestattung.
Sprechen Sie uns einfach an.
Für weitere Informationen und eine Terminabsprache für ein erstes Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Hans Jürgen Thevessen
Petersstraße 84
41747 Viersen
Telefon: 02162 560 548
Fax: 02162 560 547
info@diebestatter-gotzen.de
www.diebestatter-gotzen.de